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Sachverständigenprüfung

Die Sicherheitsanlagenprüfungsverordnung (SPrüfV) und behördliche Auflagen verpflichten Betreiber von automatischen Löschanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), diese regelmäßig durch Sachverständige prüfen zu lassen.

Eine erfolgreiche Sachverständigenabnahme ist auch nötig für die Nutzungsfreigabe durch die Baubehörde.

Auszug aus den gängigen Vorschriften:

  • Sprinkleranlagen und RWA gemäß SPrüfV innerhalb einer Frist von 3 Jahren*
  • CO2-Löschanlagen gemäß BGR134 alle 2 Jahre

Wir liefern Ihnen die notwendigen Abnahmeunterlagen!

* falls keine anderen Verordnungen oder Auflagen bestehen.