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Sachverständigenprüfung
Die Sicherheitsanlagenprüfungsverordnung (SPrüfV) und behördliche Auflagen verpflichten Betreiber von automatischen Löschanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), diese regelmäßig durch Sachverständige prüfen zu lassen.
Eine erfolgreiche Sachverständigenabnahme ist auch nötig für die Nutzungsfreigabe durch die Baubehörde.
Auszug aus den gängigen Vorschriften:
- Sprinkleranlagen und RWA gemäß SPrüfV innerhalb einer Frist von 3 Jahren*
- CO2-Löschanlagen gemäß BGR134 alle 2 Jahre
Wir liefern Ihnen die notwendigen Abnahmeunterlagen!
* falls keine anderen Verordnungen oder Auflagen bestehen.