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Beratung

Sie haben Fragen zu RWA- und Löschanlagen?

Brauchen Sie Hilfe bei der Planung oder professionelle Unterstützung während der Bauphase?

Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Feuerlöschanlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht?

Wir stehen Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um Antworten auf all Ihre Fragen zu erhalten und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Anliegen zu finden. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement für Qualität. Unsere zufriedenen Kunden sind renommierte Unternehmen, für die höchste Standards selbstverständlich sind.

Sachverständigenprüfung

Gemäß der Sicherheitsanlagenprüfungsverordnung (SPrüfV) und den behördlichen Auflagen müssen Betreiber von automatischen Löschanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) diese regelmäßig durch Sachverständige prüfen lassen.

Eine erfolgreiche Sachverständigenabnahme ist auch für die Nutzungsfreigabe durch die Baubehörde erforderlich.

Auszug aus den gängigen Vorschriften:

  • Gemäß den gängigen Vorschriften müssen Sprinkleranlagen und RWA gemäß SPrüfV alle 3 Jahre und CO2-Löschanlagen gemäß BGR134 alle 2 Jahre geprüft werden.

Wir bieten Ihnen fachkundige Prüfungsservices für Ihre Sicherheitsanlagen und unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, indem wir Ihnen die notwendigen Abnahmeunterlagen bereitstellen.